Der Verein «Open Air für Uster» beziehungsweise das H2U Openair wird nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ticketerwerber, Ticketinhaber, Festivalbesucher sowie weitere Vertragspartner des Veranstalters.
Mit dem Erwerb eines Tickets sowie mit dem Betreten des Festivalgeländes akzeptiert der Besucher diese AGB sowie die jeweils gültige Hausordnung.
Gibt ein Ticketerwerber Tickets an Dritte weiter, ist er verpflichtet, diese Dritten auf die Geltung dieser AGB und der Hausordnung hinzuweisen.
Tickets und Zutrittsberechtigung
Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültigem Ticket beziehungsweise gültigem Eintrittsarmband gestattet.
Das Ticket wird an den offiziellen Kontroll- oder Umtauschstellen des Veranstalters kontrolliert und gegen ein Eintrittsarmband eingetauscht.
Das Eintrittsarmband ist fest verschlossen am Handgelenk zu tragen und nicht übertragbar.
Beschädigte, manipulierte, veränderte oder lose getragene Armbänder sind ungültig.
Verlorene oder beschädigte Tickets und Armbänder werden nicht ersetzt, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Mehrtages-Tickets oder Mehrtages-Armbänder dürfen nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
Der Erwerb von Tickets zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt.
Tickets dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht für Verlosungen, Wettbewerbe, Promotions- oder Werbeaktionen verwendet werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets zu sperren oder für ungültig zu erklären, wenn diese missbräuchlich verwendet, unzulässig weiterverkauft oder in Verletzung dieser AGB eingesetzt werden.
Zutritt, Einlass und Kontrollen
Der Veranstalter beziehungsweise das von ihm beauftragte Sicherheitspersonal ist berechtigt, beim Zutritt Sicherheits-, Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.
Das Sicherheitspersonal kann Ausweiskontrollen vornehmen, insbesondere zur Altersprüfung oder zur Klärung der Zutrittsberechtigung.
Verweigert ein Besucher die Kontrollmassnahmen, kann ihm der Zutritt verweigert oder er kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen den Zutritt aus wichtigem Grund zu verweigern oder sie vom Festivalgelände zu verweisen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Verstösse gegen die Hausordnung, Sicherheitsbedenken oder der Verdacht auf strafbares Verhalten.
Für Festivalbesucher gelten die vom Veranstalter kommunizierten Öffnungs- und Einlasszeiten. Der Veranstalter behält sich Änderungen dieser Zeiten ausdrücklich vor.
Kinder bis und mit 12 Jahren haben freien Eintritt und benötigen kein Ticket.
Für Jugendliche von 13 bis und mit 16 Jahren gelten die vom Veranstalter veröffentlichten ermässigten Eintrittsbedingungen.
Ermässigungen für Personen mit IV-Ausweis oder KulturLegi richten sich nach den jeweils veröffentlichten Bestimmungen des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen vorzunehmen. Als amtliche Ausweise gelten Identitätskarte, Pass oder Führerausweis.
Beim Zutritt beziehungsweise beim Umtausch des Tickets in ein Eintrittsbändel kann der Veranstalter Alterskennzeichnungen für unter 16-Jährige, 16- bis 18-Jährige und über 18-Jährige anbringen. Diese Kennzeichnungen sind insbesondere für Ausschank- und Jugendschutzbestimmungen massgeblich.
Ausschluss vom Festival
Vom Zutritt ausgeschlossen oder vom Gelände verwiesen werden können insbesondere Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gewaltbereit sind oder zu Gewalt anstiften, illegale Drogen, Waffen oder andere verbotene Gegenstände mitführen, die Veranstaltung stören oder zu stören beabsichtigen, Weisungen des Personals nicht befolgen oder Schutz- und Sicherheitsmassnahmen missachten.
Wird einem Besucher aus den vorstehend genannten Gründen der Zutritt verweigert oder wird er vom Gelände verwiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Weiterverkauf und Verwendung von Tickets
Der Weiterverkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem offiziellen Verkaufspreis ist untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets, die missbräuchlich, unrechtmässig oder zu kommerziellen Zwecken weiterverkauft werden, zu sperren oder für ungültig zu erklären.
Tickets dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters für Wettbewerbe, Verlosungen oder sonstige Werbeaktionen verwendet werden.
Zahlungssystem / Bezahlung auf dem Gelände
Auf dem Festivalgelände kann bargeldlos mit den vom Veranstalter zugelassenen Zahlungsmitteln bezahlt werden, insbesondere mit Karte, Twint und mobilen Wallets.
Für Besucher, die mit Bargeld oder Uster-Batzen bezahlen möchten, kann der Veranstalter am Festival einen Cashpoint betreiben, an dem Guthaben auf eine H2U-Karte geladen werden kann.
Mit einer am Cashpoint aufgeladenen H2U-Karte kann auf dem Festivalgelände bezahlt werden, sofern der Veranstalter nichts anderes kommuniziert.
Allfälliges Restguthaben auf einer H2U-Karte kann bis zum vom Veranstalter kommunizierten Zeitpunkt zurückbezahlt werden.
Wird die H2U-Karte nicht fristgerecht zurückgegeben oder das Restguthaben nicht rechtzeitig bezogen, kann der Veranstalter das verbleibende Guthaben als Spende an den Verein behandeln, sofern dies vorgängig so kommuniziert wurde.
Auf dem Festivalgelände kann ein Depot- beziehungsweise Mehrwegsystem gelten. Es sind die jeweils kommunizierten Bedingungen des Veranstalters massgeblich.
Gesundheits- und Schutzmassnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, behördliche Vorgaben sowie eigene Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten oder anderen Gesundheitsrisiken umzusetzen.
Der Zutritt zum Festivalgelände kann vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden, insbesondere vom Vorweisen eines Ausweises, vom Einhalten von Hygienevorgaben oder von weiteren Schutzmassnahmen.
Besucher sind verpflichtet, sich vor der Veranstaltung über die geltenden Regeln zu informieren.
Erfüllt ein Besucher die geltenden Vorgaben nicht, kann ihm der Zutritt ohne Rückerstattungsanspruch verweigert werden.
Programm, Durchführung und Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, Spielzeiten, Bühnenzuteilungen, Öffnungszeiten sowie weitere organisatorische Abläufe jederzeit zu ändern.
Aus Programmänderungen, Zeitverschiebungen oder dem Ausfall einzelner Künstler entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadenersatz.
Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Vorbehalten bleiben Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch aufgrund von Sicherheitsgründen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt.
Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch
Wird das Festival vor Beginn abgesagt, entscheidet der Veranstalter über das weitere Vorgehen hinsichtlich Gültigkeit, Umtausch oder Rückerstattung der Tickets und kommuniziert dieses in geeigneter Form.
Wird das Festival vor Beginn verschoben, behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für das neue Datum, sofern der Veranstalter nichts anderes kommuniziert.
Wird das Festival nach Beginn unterbrochen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der Unterbruch nicht vom Veranstalter vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Wird das Festival nach Beginn abgebrochen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der Abbruch nicht vom Veranstalter vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Muss das Festival infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitslage, Unwetter, Epidemie oder vergleichbarer Umstände abgesagt, verschoben, unterbrochen oder abgebrochen werden, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, Reise-, Unterkunfts- oder sonstige Folgekosten sowie andere vergebliche Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Audio- und Videoaufnahmen der auftretenden Künstler sind ohne ausdrückliche Bewilligung des Veranstalters nicht erlaubt.
Das Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Mobiltelefonen oder einfachen Digitalkameras ist grundsätzlich gestattet, sofern der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt wird.
Professionelle Aufnahmegeräte dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung oder Akkreditierung verwendet werden.
Drohnen durch Besucher sind auf dem Festivalgelände untersagt.
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, Foto-, Film- und Tonaufnahmen des Festivals und des Publikums zu erstellen und zu veröffentlichen.
Mit dem Kauf des Tickets beziehungsweise mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen erkennbar abgebildet sein kann und diese Aufnahmen für Berichterstattung, Dokumentation, Werbung und Kommunikationszwecke entschädigungslos verwendet werden dürfen.
Fundsachen
Fundsachen können während der Veranstaltung am Infostand abgegeben oder abgeholt werden.
Der Veranstalter bewahrt Fundsachen während einer angemessenen Frist auf. Danach können sie dem zuständigen Fundbüro übergeben oder anderweitig verwertet werden.
Für verlorene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Haftung
Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie nicht für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände.
Der Veranstalter haftet nicht für Hör- oder Gesundheitsschäden, die durch Lärm, Lichtemissionen oder das übliche Festivalgeschehen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen.
Kommunikation
Der Veranstalter ist berechtigt, Ticketerwerber per E-Mail über wichtige Informationen zur Veranstaltung zu informieren.
Darüber hinausgehende Kommunikation, insbesondere zu Newsletter- oder Marketingzwecken, richtet sich nach den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und allfälligen Einwilligungen.
Datenschutz
Der Veranstalter bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.
Schlussbestimmungen
Diese AGB sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Ticketerwerber beziehungsweise Besucher und dem Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Uster.